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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Training - Coaching - Organisationsberatung

1. Ausschließliche Geltung

Susanne Boehncke (im Folgenden auch Coach) ist im Sinne von § 2 Nr. 1 TMG  "Diensteanbieter" und führt Coaching und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Anmeldung zu einem terminlich vorgegebenen Training bzw. Vereinbarung eines Termins für eine Coaching-Sitzung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Abweichungen von diesen AGB werden schriftlich vereinbart. Die vom Coach erbrachten Leistungen und erteilten Aufträge werden nach den Regeln des Dienstvertrages abgewickelt

2. Vertragsanbahnung und Vertragsschluss

Einzelcoaching:

Zur Vorbereitung der Zusammenarbeit findet ein erstes unverbindliches Gespräch statt, bei dem die Ziele und Erwartungen des Vertragspartners erörtert werden. Dieses Gespräch dauert etwa 1 Stunde und ist grundsätzlich honorarfrei. Findet die Unterredung vor Ort beim Klienten statt, hat dieser lediglich die üblichen Reisekosten zu tragen (0,30 Euro/Km).

Geht das Gespräch hingegen über den üblichen Rahmen hinaus und werden bereits erste Beratungsleistungen des Trainers in Anspruch genommen, wird nach vorheriger Zustimmung des Kunden ein entsprechendes Honorar berechnet.

Gruppen-Training:

Mit der Anmeldebestätigung gelten die unter Top 3 genannten Geschäftsbedingungen.           

3. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen       

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.       

Einzelcoaching:  

Für Coaching-Leistungen werden die in der Coaching-Vereinbarung vereinbarten Honorare berechnet.

Findet das Coaching außerhalb von Bergheim/Köln statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet.

Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Coaching/Training-Honorars.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar direkt nach jeder Coaching-Sitzung spätestens jedoch zum Monatsende in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.

Gruppen-Training:

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer die Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist bis 1 Woche vor Seminarbeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

 4. Absage eines Termins/ Anmeldestornierung   

Einzelcoaching:

Vereinbarte Termine für Coaching sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Bei Verspätungen steht der verbleibende Zeitraum zur Verfügung.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Der Klient ist für den Zugang der Absage verantwortlich.

Es bleibt der Coacherin vorbehalten, Gründe anzuerkennen, die sie zum Verzicht auf die Begleichung des Honorars für eine Absage innerhalb der letzten zwei Werktage vor einem Termin bewegen.

Training:

Die Stornierung eines gebuchten Trainings ist bis 2 Wochen vor Seminarbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. möglich. Bei Nichterscheinen im Seminar wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig.

 5. Höhere Gewalt, Leistungshindernisse und Rücktrittsvorbehalt    

Susanne Boehncke ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

Susanne Boehncke ist berechtigt, ein Training spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn abzusagen, wenn

- die Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern nicht erreicht ist. Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesen Fällen zurückerstattet.

 6. Versicherungsschutz    

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und des Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching und Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

7. Haftung    

Bei der Tätigkeit von Susanne Boehncke handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

8. Mitwirkungspflicht des Klienten    

Das Coaching und Training beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Susanne Boehncke möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching /Training ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet.

9. Sektenerklärung    

Hiermit erklärt Susanne Boehncke, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehnt sie sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ferner ist die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden am ehesten Rechnung trägt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bergheim. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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